Die Marktwertermittlung für Immobilien: Der Grundstein für den erfolgreichen Hausverkauf!

Damit Eigentümer ihr Haus nicht unter Wert verkaufen ermitteln wir den echten Immobilienwert!

Den Wert einer Immobilie zu kennen ist für die Vermarktung unerlässlich und von großer Bedeutung. Dabei ist es egal ob Sie als Eigentümer eine Immobilie verkaufen möchten oder als Vermieter den Wert für den Abschluss einer Versicherung rund um Ihre Immobilie benötigen, vielleicht auch für das Finanzamt oder für Formalitäten bei der Vererbung, Scheidung oder Vermögensteilung.

 

Was ist meine Immobilie wirklich wert?

  • fachgerecht nach Sach- und Ertragswertverfahren
  • sicher und zuverlässig
  • unverbindlich und kostenlos

 

Jetzt Immobilie bewerten lassen

 

Immobilienbewertung zum Haus verkaufen bei Dresden, Klotzsche & Friedrichstadt

Wissen Sie eigentlich, wieviel Ihre Immobilie wert ist?

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern eine detaillierte Immobilienbewertung für den Bereich Verkauf oder Vermietung mit dem regionalen Schwerpunkt Großraum Dresden, Radebeul, Coswig, Weinböhla und Meißen.

Die Immobilienbewertung erfolgt im Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und im Vergleichswertverfahren. Es werden grundsätzlich zwei Verfahren angewandt. Ein Bewertungsverfahren wird vorrangig und ein Bewertungsverfahren wird stützend angewandt. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird über die zu bewertende Objektart entschieden. Hierbei wird sichergestellt, dass der ermittelte Verkehrswert / Marktwert plausibel in beiden Verfahren ermittelt wird.

Wir bieten Marktwertermittlung / Verkehrswertermittlung für folgende Immobilienarten an:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Bauernhöfe
  • Grundstücke
  • Gewerblich genutzte Immobilien
  • Renditeobjekte

Mit uns können Sie auf der Basis des ermittelten Marktwertes / Verkehrswertes den Verkauf oder Kauf Ihrer/einer Immobilie sicher planen.

Für Kunden der C.S. Immobilien ist die Marktwertermittlung im Rahmen der Maklertätigkeit mit einem Makleralleinauftrag kostenfrei.

 


Definition Verkehrswert (Marktwert) nach dem § 194 BauGB

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Was würde ein unbeeinflusster Marktteilnehmer für die Immobilie oder das Grundstück bezahlen? Dieser Preis stellt den Verkehrswert (Marktwert) dar.

 

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